Diagnosetabellen
| DSM-3-R | DSM-4 | Autistische Störung | Asperger Störung |
Tabelle 1
Aus dem DSM-3-R
Aus dem DSM-3-R
Die Auffälligkeiten sind umso deutlicher, je jünger das Kind und je ausgeprägter die Störung.
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- Divergentes (uneinheitliches) Entwicklungsprofil
- Stereotypien (Handwedeln, Schaukelnde Körperbewegungen, Grimassieren u. a.), eigenartige Hand- und
Körperhaltung, schlechte motorische Koordination - Wahrnehmungsauffälligkeiten:
Über- bzw. Unterempfindlichkeiten in verschiedenen Sinnesbereichen
(Schmerz- und Temperaturwahrnehmung, Gehör, Reaktion auf Licht)
(Schmerz- und Temperaturwahrnehmung, Gehör, Reaktion auf Licht)
- Schwierige Nahrungsaufnahme, nächtliche Unruhephasen
- Auffälligkeiten in der Stimmung und Emotionalität (wechselhafte Stimmungslage, wenig emotionale Reaktionen,
übertriebene Ängstlichkeit) - Selbstschädigendes Verhalten wie Kopfschlagen, Beißen
Tabelle 2
DSM - IV Tiefgreifende Entwicklungsstörungen
DSM - IV
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(Das DSM IV ist wie das ICD 10 ein international gebräuchliches Klassifikationsschema zur Diagnose von Krankheiten und Störungen)
Tiefgreifende Entwicklungsstörungen:
- 299.00 (F84.0) Autistische Störung
(Frühkindlicher Autismus, Kanner-Autismus) - 299.80 (F84.5) Asperger-Störung
Autistische Störung
(Frühkindlicher Autismus, Kanner-Autismus)
A) Es müssen mindestens sechs Kriterien aus(1), (2) und (3) zutreffen, wobei mindestens zwei Kriterien
aus (1) und je ein Kriterium aus (2) und (3) stammen müssen:
(1) qualitative Beeinträchtigung der sozialen Interaktion in mindestens zwei der folgenden Bereiche:
a) ausgeprägte Beeinträchtigung im Gebrauch vielfältiger nonverbaler Verhaltensweisen wie
beispielsweise Blickkontakt, Gesichtsausdruck, Körperhaltung und Gestik zur Steuerung sozialer
Interaktionen,
b) Unfähigkeit, entwicklungsgemäße Beziehungen zu Gleichaltrigen aufzubauen,
c) Mangel, spontan Freude, Interessen oder Erfolge mit anderen zu teilen (z.B. Mangel, anderen Menschen
Dinge, die für die Betroffenen von Bedeutung sind, zu zeigen, zu bringen oder darauf hinzuweisen),
(2) qualitative Beeinträchtigungen der Kommunikation in mindestens einem der folgenden Bereiche:
a) verzögertes Einsetzen oder völliges Ausbleiben der Entwicklung von gesprochener Sprache (ohne den
Versuch zu machen, die Beeinträchtigung durch alternative Kommunikationsformen wie Gestik oder
Mimik zu kompensieren),
b) bei Personen mit ausreichendem Sprachvermögen deutliche Beeinträchtigung der Fähigkeit, ein
Gespräch zu beginnen oder fortzuführen,
c) stereotyper oder repetitiver Gebrauch der Sprache oder idiosynkratische Sprache,
d) Fehlen von verschiedenen entwicklungsgemäßen Rollenspielen oder sozialen Imitationsspielen;
(3) beschränkte, repetitive und stereotype Verhaltensweisen, Interessen und Aktivitäten in mind. einem der
folgenden Bereiche:
a) umfassende Beschäftigung mit einem oder mehreren stereotypen und begrenzten Interessen, wobei
Inhalt und Intensität abnorm sind,
b) auffällig starres Festhalten an bestimmten nichtfunktionalen Gewohnheiten oder Ritualen,
c) stereotype und repetitive motorische Manierismen (z.B. Biegen oder schnelle Bewegungen von Händen
oder Fingern oder komplexe Bewegungen des ganzen Körpers),
d) ständige Beschäftigung mit Teilen von Objekten.
B) Beginn vor Vollendung des dritten Lebensjahres und Verzögerungen oder abnorme Funktionsfähigkeit in
mindestens einem der folgenden Bereiche:
soziale Interaktion,
Sprache als soziales Kommunikationsmittel oder
symbolisches oder Phantasiespiel
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aus (1) und je ein Kriterium aus (2) und (3) stammen müssen:
(1) qualitative Beeinträchtigung der sozialen Interaktion in mindestens zwei der folgenden Bereiche:
a) ausgeprägte Beeinträchtigung im Gebrauch vielfältiger nonverbaler Verhaltensweisen wie
beispielsweise Blickkontakt, Gesichtsausdruck, Körperhaltung und Gestik zur Steuerung sozialer
Interaktionen,
b) Unfähigkeit, entwicklungsgemäße Beziehungen zu Gleichaltrigen aufzubauen,
c) Mangel, spontan Freude, Interessen oder Erfolge mit anderen zu teilen (z.B. Mangel, anderen Menschen
Dinge, die für die Betroffenen von Bedeutung sind, zu zeigen, zu bringen oder darauf hinzuweisen),
(2) qualitative Beeinträchtigungen der Kommunikation in mindestens einem der folgenden Bereiche:
a) verzögertes Einsetzen oder völliges Ausbleiben der Entwicklung von gesprochener Sprache (ohne den
Versuch zu machen, die Beeinträchtigung durch alternative Kommunikationsformen wie Gestik oder
Mimik zu kompensieren),
b) bei Personen mit ausreichendem Sprachvermögen deutliche Beeinträchtigung der Fähigkeit, ein
Gespräch zu beginnen oder fortzuführen,
c) stereotyper oder repetitiver Gebrauch der Sprache oder idiosynkratische Sprache,
d) Fehlen von verschiedenen entwicklungsgemäßen Rollenspielen oder sozialen Imitationsspielen;
(3) beschränkte, repetitive und stereotype Verhaltensweisen, Interessen und Aktivitäten in mind. einem der
folgenden Bereiche:
a) umfassende Beschäftigung mit einem oder mehreren stereotypen und begrenzten Interessen, wobei
Inhalt und Intensität abnorm sind,
b) auffällig starres Festhalten an bestimmten nichtfunktionalen Gewohnheiten oder Ritualen,
c) stereotype und repetitive motorische Manierismen (z.B. Biegen oder schnelle Bewegungen von Händen
oder Fingern oder komplexe Bewegungen des ganzen Körpers),
d) ständige Beschäftigung mit Teilen von Objekten.
B) Beginn vor Vollendung des dritten Lebensjahres und Verzögerungen oder abnorme Funktionsfähigkeit in
mindestens einem der folgenden Bereiche:
soziale Interaktion,
Sprache als soziales Kommunikationsmittel oder
symbolisches oder Phantasiespiel
Asperger-Störung
A) Qualitative Beeinträchtigungen der sozialen Interaktion, die sich in mindestens zwei der folgenden
Bereiche manifestieren:
B) Beschränkte repetitive und stereotype Verhaltensmuster, Interessen und Aktivitäten in mindestens einem
der folgenden Bereiche:
C) Die Störung verursacht in klinisch bedeutsamer Weise Beeinträchtigungen in sozialen, beruflichen oder
anderen wichtigen Funktionsbereichen.
D) Es tritt kein klinisch bedeutsamer Sprachrückstand auf (es werden z.B. bis zum Alter von drei Jahren
kommunikative Sätze benutzt).
E) Es treten keine klinisch bedeutsamen Verzögerungen der kognitiven Entwicklung oder der Entwicklung von
altersgemäßen Selbsthilfefertigkeiten, im Anpassungsverhalten (außerhalb der sozialen Interaktionen) und
bezüglichdes Interesses des Kindes an der Umgebung auf.
F) Die Kriterien für eine andere spezifische tiefgreifende Entwicklungsstörung oder für Schizophrenie sind
nicht erfüllt.
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Bereiche manifestieren:
- ausgeprägte Beeinträchtigung im Gebrauch multipler nonverbaler Verhaltensweisen wie beispielsweise
Blickkontakt, Gesichtsausdruck, Körperhaltung und Gestik zur Regulation sozialer Interkationen, - Unfähigkeit, entwicklungsgemäße Beziehungen zu Gleichaltrigen aufzubauen,
- Mangel, spontan Freude, Interessen oder Erfolge mit anderen zu teilen (z.B. Mangel, anderen Menschen
Dinge, die für die Betroffenen von Bedeutung sind, zu zeigen, zu bringen oder darauf hinzuweisen), - Mangel an sozio-emotionaler Gegenseitigkeit.
B) Beschränkte repetitive und stereotype Verhaltensmuster, Interessen und Aktivitäten in mindestens einem
der folgenden Bereiche:
- umfassende Beschäftigung mit einem oder mehreren stereotypen und begrenzten Interessen, wobei Inhalt
und Intensität abnorm sind, - auffällig starres Festhalten an bestimmten nicht-funktionalen Gewohnheiten oder Ritualen,
- stereotype und repetitive motorische Manierismen (z.B. Biegen oder schnelle Bewegungen von Händen
oder Fingern oder komplexe Bewegungen des ganzen Körpers), - ständige Beschäftigung mit Teilen von Objekten.
C) Die Störung verursacht in klinisch bedeutsamer Weise Beeinträchtigungen in sozialen, beruflichen oder
anderen wichtigen Funktionsbereichen.
D) Es tritt kein klinisch bedeutsamer Sprachrückstand auf (es werden z.B. bis zum Alter von drei Jahren
kommunikative Sätze benutzt).
E) Es treten keine klinisch bedeutsamen Verzögerungen der kognitiven Entwicklung oder der Entwicklung von
altersgemäßen Selbsthilfefertigkeiten, im Anpassungsverhalten (außerhalb der sozialen Interaktionen) und
bezüglichdes Interesses des Kindes an der Umgebung auf.
F) Die Kriterien für eine andere spezifische tiefgreifende Entwicklungsstörung oder für Schizophrenie sind
nicht erfüllt.