Unser Konzept
Für Menschen mit Autismus bedarf es umfangreicher therapeutischer Maßnahmen, um auf den Entwicklungsverlauf der Störung, die Integration der Betroffenen in die Gesellschaft einzuwirken und die Familien in ihrer Aufgabe zu stützen.
Um diesen Aspekten gerecht werden zu können, bietet die PRAXIS AUTISMUS folgende Hilfen an:
- Erstgespräch
- Beobachtung und Diagnostik, wobei die Diagnose „Autismus“ bereits von medizinischer Seite gestellt sein soll.
- Individuell abgestimmte Förderungen bzw. Therapien mit begleitenden Elterngesprächen sowie in Abstimmung mit Schule, Kindergarten, Werkstatt etc.
- Elternberatung (Anleitung und Verständnis für die Symptomatik, Krisenbegleitung, Angehörigenproblematik)
- Kontakte zu Schulen, Kindergärten, anderen Therapeuten (m/w/d) oder Einrichtungen
Die Eigenarten der Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen mit Autismus erfordern ein flexibles Vorgehen in der Therapie, das auf den Einzelfall abgestimmt ist und die spezifischen
zugrundeliegenden Störungen berücksichtigt. Die AUTISMUS-THERAPIE gibt es nicht, vielmehr haben Kombinationen verschiedener Therapieformen die besten Erfolge erreicht.
Die angebotenen Maßnahmen bewegen sich zwischen den Polen (Psycho-)Therapie und Entwicklungsförderung
. Bei aller Arbeit mit dem autistischen Kind oder Jugendlichen ist ein subtiler
Umgang mit Aufmerksamkeitsgewinnung, Abwehr und Angst gefordert.
Im Bereich der Psychotherapie wird nach folgenden Ansätzen gearbeitet:
- Eher non-direktiv, aber deutlich strukturierend wird in der Aufmerksamkeits-Interaktionstherapie nach
Rohmann/Hartmann vorgegangen sowie in der differentiellen Beziehungstherapie nach Janetzke.
- Je nach Entwicklungsstand und Problematik fließen auch Aspekte der non-direktiven Spieltherapie ein.
Insgesamt ist jedoch die Verhaltenstherapie die Methode der Wahl, wenn es um Aufbau neuen Verhaltens (Erweiterung der Verhaltenskompetenzen) geht oder um die Regulierung von problematischen Verhaltensweisen (Abbau oder Kanalisierung von Problemverhalten, Entwicklung alternativer Verhaltensweisen u.a.).
Die Kenntnis verhaltenstherapeutischer Prinzipien ist im Umgang mit dem autistischen Menschen unerlässlich! Die Erfolgsgeschichte der ABA-Therapie, Applied-Behaviour-Analsyis (angewandte Verhaltensanalyse) , ist, wie der Name schon sagt, auf verhaltenstherapeutische Prizipien zurückzuführen. ABA ist eine intensive, auf Autismus ausgerichtete Verhaltenstherapie.
Frau Dr. Vera Bernard-Opitz , eine international tätige Autismus-Spezialistin, die selbst nach ABA-Prizipien und nach speziell entworfenen Autismus-Lerntherapien arbeitet, hat den Begriff der AVT (autismusspezifischen Verhaltenstherapie) geprägt. In unserer Arbeit fühlen wir uns mit den Konzepten, die von Frau Dr. Bernard-Opitz entworfen wurden, verbunden und Frau Dr. Bernard-Opitz unterstützt unsere Arbeit durch einzelne Fallsupervisionen.
- Körperübungen, Wahrnehmungsförderung (nach Jean Ayres "Sensorische Integration", Delacato, nach
Andreas Fröhlich, "Basale Stimulation")
- Entwicklungsförderung (heilpädagogisch und verhaltenstherapeutisch orientiert, z. B. nach Schopler et al.
"PEP" = Psychoeducational Profile)
- Übungen mit Handführung (im Sinne von Affolter) zum Erkunden von Neuem sowie zum Einüben von Tätigkeiten
und Abläufen
- Unterstützte und gestützte Kommunikation:
Da die autistische Störung sich im sozial-emotionalen Kontext als Beziehungsstörung äußert, sollte ein therapeutisches Angebot immer auch ein Beziehungsangebot sein. Es ist deshalb wichtig, eine Aufsplittung der Therapien in verschiedene Richtungen und verschiedene Therapeuten/innen zu vermeiden.
Das Kind, der Jugendliche oder der Erwachsene sollte somit in seinem Entwicklungsstand und Lebenskontext ganzheitlich gesehen werden und nicht zwischen verschiedenen Aspekten "zerteilt" werden.
Dies erfordert von den Therapeuten/innen, die im Bereich Autismus arbeiten, ein breit gefächertes Repertoire an Angeboten sowie eine stetige Flexibilität. Die Therapie soll von der Zielsetzung her auch immer sozial-integrativ ausgerichtet sein, d. h. sie soll eine Hilfe für die Eingliederung in die soziale Gemeinschaft (in mehr oder weniger beschütztem Rahmen) sein.
Da jedes Kind in einem sozialen System lebt und Eltern, Geschwister, Schule etc. mit der Behinderung überfordert sein können, ist es wichtig, regelmäßig Beratungsgespräche anzubieten. Grundsätzlich werden Kontakte zu allen gesucht, die mit dem autistischen Menschen zu tun haben.
Es ist uns gerade bei problematischen Lebenssituationen ein Anliegen, den Eltern und anderen Bezugspersonen auch zu verdeutlichen, welche Fähigkeiten und Potentiale autistische Menschen haben, auch wenn die Andersartigkeit oft große Mühe macht.
(Ort, Häufigkeit, Dauer)
- In der Regel finden die Therapien in der PRAXIS AUTISMUS statt, Elterngespräche z. T. auch zu Hause; nach
Möglichkeit sollten regelmäßige Hausbesuche stattfinden, sowie auch Kindergarten- oder Schulbesuche.
- Je nach Indikation, Entfernung und Fahrmöglichkeiten der Familie gibt es Termine zweimal pro Woche, wöchentlich
oder 14-täglich; bei Kindern mit starker Ausprägung des frühkindlichen Autismus ist inzwischen nach Absprache
und bei Einwilligung der Kostenträger eine Intensivtherapie bis zu 5 Therapiestunden pro Woche möglich.
- Asperger-Autismus
: Die Therapien finden als Einzeltherapie, in der Zweiergruppe oder in der 5er-Gruppe statt. Bei
manchen Kindern wechseln sich Einzelstunden mit Gruppenstunden ab. Es gibt inzwischen sehr viele
verschiedene Sozialtrainingsangebote.
- Frühkindlicher Autismus
:
Bei frühkindlichem Autismus kann i.d.R. eine zweite Therapiestunde beantragt werden.
Eine Therapiestunde findet dann pro Woche in der Praxis statt, zur Umsetzung von Lerninhalten wird die zweite
Therapiestunde für Co-Therapie zu Hause verwendet. Darüber hinaus kann bei Kindern mit starker Ausprägung der
Symptomatik wie oben erwähnt eine Intensivtherapie von bis zu 5 Therapiestunden pro Woche beantragt werden.
Eine Absprache und Einwilligung der Kostenträger ist Voraussetzung.
- Therapien im Bereich Autismus werden bundesweit über Eingliederungshilfe finanziert, entweder über das SGB VIII
oder SGB XII.
- Die Therapie kann erst beginnen, wenn eine Kostenzusage seitens der zuständigen Behörde vorliegt.
- Für die Therapie- und Beratungsmaßnahme wird, wenn sie genehmigt ist, zunächst immer für den Zeitraum eines
Jahres eine Kostenzusage gegeben, danach wird die Situation neu beurteilt. Bei Leistungen über die Jugendhilfe
(Asperger-Autismus) wird in der Regel halbjährlich ein Hilfeplangespräch durchgeführt.
- Erfahrungsgemäß ist allerdings angesichts der Schwere der Störung von einer Dauer von mindestens drei Jahren
auszugehen.