Diese Rechte sollten in jedem Staat durch eine entsprechende Gesetzgebung unterstützt, geschützt und durchgesetzt werden.
Die Deklarationen der Vereinten Nationen zu den Rechten geistig behinderter Menschen (1971) und den Rechten behinderter Menschen (1975) und andere relevante Deklarationen zu den Menschenrechten
sollten berücksichtigt werden, für Menschen mit Autismus sollten aber insbesondere folgende Punkte mit eingeschlossen sein:
Vorgelegt beim 4. Kongress von Autismus-Europa in Den Haag am 10. Mai 1992. Als schriftliche Deklaration übernommen vom Europäische Parlament am 9. Mai 1996.